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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.07.1986 - 9 U 328/85   

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https://dejure.org/1986,1312
OLG Hamm, 18.07.1986 - 9 U 328/85 (https://dejure.org/1986,1312)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.07.1986 - 9 U 328/85 (https://dejure.org/1986,1312)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Juli 1986 - 9 U 328/85 (https://dejure.org/1986,1312)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verkehrssicherungspflichtverletzung der Gemeinde; Niveauunterschiede auf einem Bürgersteig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 412
  • VersR 1988, 467
 
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Wird zitiert von ... (24)

  • OLG Brandenburg, 06.07.2010 - 11 U 29/09

    Verkehrssicherungspflicht des Geschäftsinhabers eines Ladenlokals beim Stapeln

    Andererseits darf er darauf vertrauen, dass sich die Kunden in vernünftiger Weise auf erkennbare Gefahren einstellen (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1987, 412; OLG Koblenz NJW-RR 1996, 670).
  • OLG Hamm, 25.05.2004 - 9 U 43/04

    Kommune muss für "Stolperfalle" auf Marktplatz Schadensersatz leisten

    Zwar hat der Senat in seiner Entscheidung vom 18.07.1986 - 9 U 328/85 - (NJW-RR 1987, 412 ) diesen Differenzbetrag als Grenzwert für hinzunehmende scharfkantige Niveauunterschiede im Bereich von Gehwegen, auf denen die Fußgänger in vielfältiger Weise abgelenkt werden können, angesehen.
  • OLG Stuttgart, 10.07.2013 - 4 U 26/13

    Amtshaftung wegen Verletzung der Straßenverkehrssicherungspflicht bei erkennbarer

    Während für den Fußgängerverkehr in Fußgängerzonen, auf Gehwegen an belebten Hauptstraßen (etwa BGH VersR 1967, 281; OLG Hamm NJW-RR 1987, 412 f.) oder auf Überwegen über belebte Kreuzungen (OLG Karlsruhe MDR 1984, 59) je nach den Umständen des Einzelfalls schon Niveauunterschiede von 1, 5 bis 2 cm als nicht mehr hinnehmbar anzusehen sind, werden auf Fahrbahnen von Straßen, und zwar auch gegenüber Radfahrern, Schlaglöcher oder Vertiefungen im Bereich von 4 cm mitten in der Straße als gewöhnlich noch nicht verkehrswidriger Zustand angesehen (etwa OLG Koblenz DAR 2001, 460), wobei aber immer die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind.
  • OLG Frankfurt, 28.07.2003 - 1 U 45/01

    Verkehrssicherungspflicht: Umfang der Pflichten im Bereich von Straßen und

    Auch der Fußgänger muss bei Benutzung eines Bürgersteiges oder einer Fußgängerzone mit gewissen Unebenheiten rechnen und sich darauf einstellen (BGH BB 1967, 229; OLG Hamm, NJW-RR 1987, 412; OLG Düsseldorf, VersR 1996, 518; OLG Düsseldorf, VersR 1993, 1416; OLG Koblenz, VersR 1993, 1417).

    Im Bereich von Gehwegen hat die Rechtsprechung Unebenheiten von nicht mehr als 2 cm vielfach als eine von Fußgängern hinzunehmende Gefahr, mit der stets gerechnet werden müsse, angesehen (OLG Düsseldorf, VersR 1993, 1416; BGH VersR 1967, 281, 282; OLG Hamm, NJW-RR 1987, 412, 413).

  • OLG Frankfurt, 10.02.2003 - 1 U 153/01

    Verkehrssicherungspflicht für Gehweg: Haftungsausschluss bei Fußgängerunfall auf

    Sie stellen deshalb keine vom Verkehrsicherungspflichtigen zu beseitigende Gefahr dar (OLG Hamm, NJW-RR 1987, 412, 413; OLG Düsseldorf Vers.Recht 1993, 1416).
  • OLG Hamm, 22.03.2004 - 13 U 198/03

    Möglicher Schmerzensgeldanspruch wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

    Auch ohne die Existenz des Baumes hat der Fußgänger auf dem Parkplatz mit solchen geringen Unebenheiten zu rechnen, wie sie die 10 cm hohen Begrenzungssteinen darstellen (vgl. OLG Kolblenz OLGZ 1993, 102; OLG Hamm NJW-RR 1987, 412).
  • OLG Hamburg, 10.01.2005 - 14 U 195/04

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich des Belages eines Fußwegs

    Das OLG Hamm hat mit seiner Entscheidung vom 18.7.86 (NJW-RR 87, 412 ff) entschieden, dass auf dem Bürgersteig Niveauunterschiede bis zu 2 cm hinzunehmen seien, darüber hinausgehend sei eine Verkehrssicherungspflichtverletzung anzunehmen; das gelte auch für "weniger lebhafte Geschäftsstraßen ländlichen Zuschnitts".
  • LG Mönchengladbach, 13.12.2011 - 3 O 175/10

    Amtspflichtverletzung und Verkehrssicherungspflichtverletzung wegen einer

    Allerdings sind solche Gefahrenquellen zu beseitigen bzw. ist vor ihnen zu warnen, von denen typischerweise besondere Gefahren drohen oder die auch ein sorgfältiger Verkehrsteilnehmer nicht rechtzeitig erkennen kann oder auf die er sich nicht mit zumutbarer Sorgfalt einstellen kann (OLG Düsseldorf, Urt. vom 19.01.1995, 18 U 135/94, zit. nach juris, OLG Hamm, VersR 1988, 467 m.w.N.).

    Bei scharfkantigen Unebenheiten können bereits Höhenunterschiede von mehr als 2 cm vom Verkehrssicherungspflichtigen die Beseitigung dieses Zustands verlangen (OLG Hamm VersR 1988, 467 f.; 1993, 1030; ebenso OLG Köln, VersR 1992, 355, 356 für eine 2, 5 cm hohe Aufkantung am Ende einer muldenförmigen Vertiefung).

  • OLG Köln, 21.11.1991 - 7 U 52/91

    Amtshaftung Beweisvereitlung Reparatur Schadensstelle Straßenbelag

    So hat der Bundesgerichtshof etwa einen Höhenunterschied von 1, 5 cm im Plattenbelag des Gehwegs einer Hauptgeschäftsstraße als verkehrsgefährdend angesehen (VersR 1967, 281, 282), während nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm generell bei scharfen Kanten im Bereich von asphaltierten, plattierten oder gepflasterten Gehwegen ein über 2 cm hinausgehender Niveauunterschied nicht mehr gebilligt werden kann (NJW-RR 1987, 412, 413 = VersR 1988, 467 f.).
  • AG Offenbach, 01.03.2018 - 33 C 226/17

    Die Voraussetzungen, bei welchen bei Unfällen aufgrund von Unebenheiten auf

    Im innerstädtischen Bereich wird für normale Gehsteige zwar in der Rechtsprechung vertreten, dass ein verkehrswidriger Zustand bei Höhenunterschieden von 3 cm vorliegt (vgl. OLG München in MDR 1999, 161) und im ein Höhenunterschied auf Gehwegen von 2 cm noch zu den Gefahren zählt, mit denen ein Fußgänger zu rechnen braucht (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 18. Juli 1986, Az. 9 U 328/85).
  • OLG Hamm, 28.07.2020 - 11 U 103/19

    Fußgängerunfall, Verkehrssicherungspflicht, Gehweg, Kanaldeckel

  • OLG Frankfurt, 04.04.2011 - 1 U 213/09

    Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde bei Gehweg oder Bürgersteig

  • OLG Frankfurt, 09.11.2006 - 1 U 34/06

    Grenzen der Wegesicherungspflicht einer Gemeinde: Sturzunfall eines Fußgängers

  • LG Osnabrück, 20.05.2005 - 5 O 1065/05

    Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz gegen eine Stadt wegen der

  • AG Bad Segeberg, 26.01.2012 - 17 C 159/11

    Verkehrssicherungspflicht: Unebenheit in Form einer Vertiefung zwischen einer

  • LG Osnabrück, 22.02.2005 - 5 O 3922/04

    Anspruch auf Schmerzensgeld gegen die Stadt wegen Verletzung von

  • KG, 20.11.1998 - 25 U 8244/97

    Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld aus übergegangenem Recht sowie auf Ersatz

  • OLG Hamm, 17.06.2020 - 11 U 108/19

    Fußgängerunfall, Verkehrssicherungspflicht, Gehweg, verfüllter Kabelgraben

  • AG Ludwigshafen, 30.08.2012 - 2k C 39/12

    Verkehrssicherungspflicht in einer Wohnungseigentumsanlage: Haftung für

  • OLG Koblenz, 19.12.1991 - 5 U 853/91

    unbeleuchtete Bordsteinkante - § 823 BGB, Verkehrssicherungspflicht (Verletzung

  • OLG Düsseldorf, 12.11.1999 - 22 U 62/99

    Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich einer Vertiefung auf einem Fußgängerweg

  • OLG Jena, 27.02.2006 - 4 W 714/05

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht für Straßen und Plätze insbesondere im

  • OLG Naumburg, 21.04.1998 - 9 U 1589/97

    Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht ; Scharfkantiger Niveauunterschied auf

  • LG Köln, 06.02.2007 - 5 O 393/06

    Staatshaftung aufgrund von Unebenheiten des Gehweges in Form von losen Platten

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.11.1986 - 27 U 68/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2298
OLG Hamm, 11.11.1986 - 27 U 68/86 (https://dejure.org/1986,2298)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.11.1986 - 27 U 68/86 (https://dejure.org/1986,2298)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. November 1986 - 27 U 68/86 (https://dejure.org/1986,2298)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 412
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • LG Ulm, 31.05.2006 - 1 S 16/06

    Haftungsverteilung bei Beschädigung eines PKW durch eine Dachlawine

    Sicherungspflichten des Eigentümers kommen nur in Betracht, wenn sie nach den örtlichen Gepflogenheiten, der allgemeinen Schneelage des Ortes, der Beschaffenheit und Lage des Gebäudes und der Art und des Umfangs des gefährdeten Verkehrs erforderlich waren (vgl. OLG Dresden, Recht und Schaden 1997, Seite 369; vgl. auch OLG Celle, Versicherungsrecht 1982, Seite 979; OLG Düsseldorf, OLG-Report 1993, Seite 119; OLG Hamm, NJW-RR 1987, Seite 412).
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2012 - 24 U 217/11

    Verkehrssicherungspflichten des Hauseigentümers hinsichtlich des Abgangs von

    Eine Haftung aus § 836 BGB kommt nicht in Betracht, da diese Bestimmung auf Dachlawinen keine Anwendung findet (BGH VersR 1955, 82; OLG Jena WuM 2007, 138 f.; OLG Hamm NJW-RR 2003, 1463; OLG Hamm NJW-RR 1987, 412; OLG Stuttgart MDR 1983, 316).
  • OLG Hamm, 07.02.2012 - 7 U 87/11

    Verkehrssicherungspflicht des Hauseigentümers hinsichtlich Dachlawinen

    Deshalb trifft den Hauseigentümer nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (DR 1942, 1759) und ihm nachfolgend des BGH (NJW 1955, 300) sowie der herrschenden Rechtsprechung (OLG Hamm, NJW-RR 1987, 412; 2003, 1463 mwN) grundsätzlich nicht die Pflicht, Dritte vor Dachlawinen durch spezielle Maßnahmen zu schützen.

    Für E gilt insoweit zunächst, dass es im Bundesvergleich als eher schneearmes Gebiet einzuschätzen ist und in durchschnittlichen Wintern nicht regelmäßig mit Dachlawinen oder Eiszapfen zu rechnen ist (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1987, 412).

  • LG Dortmund, 04.10.2011 - 4 O 132/11

    Verkehrssicherungspflicht eines Vermieters erstreckt sich nicht auf Schäden an

    Es müssen schon im Einzelfall besondere Umstände erkennbar für eine erforderliche Verkehrssicherung sprechen (OLG Hamm Urt. v. 11.11.1986 - 27 U 68/86).
  • AG Lemgo, 08.07.2010 - 16 C 12/10

    Verkehrssicherungspflicht eines Hauseigentümers bei bekannter Eislage und

    schützen, wenn diese - wie wohl hier - nicht vorgeschrieben sind (vgl. OLG Hamm, a. a. O. unter Hinweis auf OLG Gelle VRSR 82, 979; OLG Hamm NJW-RR 87, 412), so ist hier dennoch eine - von der Beklagten pflichtwidrig verletzte Verkehrssicherungspflicht eröffnet.
  • AG Köln, 27.09.2011 - 124 C 123/11

    Anforderungen an das Vorliegen einer haftungsbegründenen Gefahrenquelle i.R.e.

    Im Hinblick auf herabfallende und sich ablösende Gebäudeteile ergibt sich dies aus § 836 Abs. 1 BGB, wobei diese Vorschrift auf Dachlawinen weder direkt noch analog anwendbar ist, weil es sich bei einer Dachlawine nicht um ein Gebäudeteil handelt (OLG Hamm, Urteil vom 11.11.1986, Az.:27 U 68/86, NJW-RR 1987, 412 m.w.N.).
  • AG Wuppertal, 13.01.2009 - 33 C 420/08

    Dachlawine

    Nach ständiger Rechtsprechung ist es grundsätzlich Sache des Verkehrsteilnehmers, sich vor herabgehenden Dachlawinen zu schützen (vgl. z.B. OLG Karlsruhe NJW-RR 1986, 1404; OLG Hamm NJW-RR 1987, 412; LG Wuppertal, Urteil vom 10.08.2005, 10 S 30/05).
  • LG Bückeburg, 07.12.2011 - 1 S 49/11

    Verkehrssicherungspflicht: Muss Eigentümer vor Dachlawinen schützen?

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